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PPWR verpflichtet zu mehr Mehrweg. Wie die Logistikbude Unternehmen in der Umsetzung hilft

Autor:
Steffen Brand
Veröffentlicht am:
19.4.2024

Wie aufkommende Gesetze und Regulierungen die Verpackungsindustrie verändern und welchen Mehrwert die Logistikbude Eurem Unternehmen dabei bietet.

Wer aktuell mit der Verpackungsbranche zu tun hat oder sich in seinem Unternehmen für den Packmittelbereich verantwortlich zeigt, wird in letzter Zeit und speziell in diesen Tagen um DAS Trendthema schlechthin nicht herumkommen – die Packaging and Packaging Waste Regulation, kurz PPWR. Die PPWR ist Teil des Green Deal der Europäischen Union und stellt eine Verordnung dar, in der Vorschriften für Verpackungen und deren Entsorgung festgelegt werden. Sie ist der Nachfolger der 1994 verabschiedeten Packaging and Packaging Waste Directive und soll den Verpackungsbereich in der gesamten EU ökologisch nachhaltiger gestalten.

Die drei zentralen Ziele der Packaging and Packaging Waste Regulation, kurz PPWR, im Überblick.

Warum das Thema Nachhaltigkeit uns alle etwas angeht, sollte zu diesem Zeitpunkt jedem hinlänglich bekannt sein. Die Bedeutung der ökologischen Nachhaltigkeit in Bezug auf das Verpackungs- und Ladungsträgermanagement wurde bereits in einem früheren Blogbeitrag behandelt (siehe: Die Symbiose aus Nachhaltigkeit und dem Ladungsträger-Management). In diesem Beitrag soll nun erneut ein Blick auf das Thema geworfen werden, wobei der Fokus diesmal auf den relevanten Gesetzen und -vorlagen für die Branche liegt.

Um die Klimaziele zu erreichen, spielt die Gesetzgebung auf Bundes- und EU-Ebene eine entscheidende Rolle und erweist sich immer wieder als einer der größten Treiber für eine ökologische Umstrukturierung bestehender Prozesse in Gesellschaft und Industrie. In den letzten Jahren wurde eine Vielzahl neuer oder neu aufgelegter Verordnungen, Richtlinien und Gesetze verabschiedet. Zu nennen sind hier beispielsweise das Kreislaufwirtschaftsgesetz, das Einwegkunststofffondsgesetz, die Corporate Sustainability Reporting Directive oder auch die neue Deutsche Verpackungsnovelle.

Die ersten Auswirkungen dieser Gesetze auf den Alltag beim Endverbraucher zeigen sich bereits jetzt. Der Einsatz von Nudel- oder Glas-Trinkhalmen anstelle von Kunststoff in der Lieblings-Cocktailbar sowie das verstärkte Angebot an wieder verwendbaren To-Go-Bechern im Café um die Ecke dürfte vermutlich aufgefallen sein. Dies sind nur zwei Beispiele, die auf die genannten Gesetze und Verordnungen zurückzuführen sind. Neben diesen sicht- und spürbaren Änderungen für den Verbraucher, wird auch der B2B-Bereich zunehmend reglementiert. Insbesondere eine EU-Verordnung stellt viele Unternehmen dabei vor neue, nie dagewesene Herausforderungen.

PPWR als Treiber für B2B-Mehrweg

Die EU Flagge mit der PPWR im Vordergrund

PPWR – diese vier Buchstaben schweben seit der Veröffentlichung des ersten Entwurfs Ende November 2022 wie eine Art Damoklesschwert über vielen Unternehmen. Nach längerem Hin und Her und einigen Anpassungen durch diverse politische Entscheidungs- und Abstimmungsprozesse herrscht nun Klarheit. Ein Aufatmen in der Branche ist allerdings nicht zu verspüren. Die PPWR wird kommen – und damit verbunden erhebliche Regulierungen für das Management der Verpackungen in Unternehmen.

Ganz aktuell, nämlich im März dieses Jahres wurde die Verordnung verabschiedet – die letzten ausstehenden Zustimmungen gelten als Formsache. Während in Bezug auf Primärverpackungen (beispielsweise Chipstüten oder Shampoo-Flaschen) eher eine recyclingorientierte Gestaltung sowie kleinere Verpackungen fokussiert werden, steht im Bereich von Packmitteln und Ladungsträgern das Fokusthema Mehrweg eindeutig im Vordergrund. Durch die PPWR stehen zukünftig deutlich strengere Anforderungen an Unternehmen im Raum.

Konkret bedeutet dies neue Verpflichtungen wie die Pflicht zur Beteiligung an Sammel- und Recyclingprogrammen sowie die Kennzeichnungspflicht für die damit im Zusammenhang stehende Forderung nach einer Rückverfolgbarkeit aller eingesetzten Verpackungen. Generell wird für den B2B-Sektor in der PPWR eine Verschiebung von Einweg in Richtung Mehrweg deutlich – Einweg soll zunehmend durch Mehrweg ersetzt werden.

Eingeführt werden soll zum Beispiel eine Mindestanzahl an Umläufen bzw. Kreislaufdurchgängen, die Verpackungen garantiert zurücklegen müssen. Besonders einschneidend für viele B2B-Unternehmen werden die festgelegten Mehrweg-Quoten sein. Verwendete Transport- und Verkaufsverpackungen innerhalb der Union sowie alle Verpackungen, die beim innerstaatlichen B2B-Transport eingesetzt werden, müssen laut Verordnung bereits ab dem Jahr 2030 eine Mehrweg-Quote von 100 % erfüllen.

Auch wenn hier das letzte Wort noch nicht gesprochen zu sein scheint, ist eines klar: Die Mehrweg-Quote wird kommen – in welcher genauen Ausprägung auch immer! Und weiter: Die PPWR kommt nicht wie der Vorgänger als Richtlinie, sondern direkt als Gesetz! Sie greift also unmittelbar in allen EU-Mitgliedstaaten, ohne dass eine Umsetzung in nationales Recht erforderlich ist. Jedes Unternehmen wird dann die Verantwortung für die Einhaltung der PPWR-Regelungen tragen müssen und für ein ausführliches Reporting über die unternehmerischen Tätigkeiten in diesem Bereich verantwortlich sein. Im September dieses Jahres wird der Text im Official Journal der EU veröffentlicht. Nach 18 Monaten – sprich Mitte 2026– treten die Regelungen dann in Kraft. Zeit zu handeln!

Auflistung der Anforderungen an B2B Unternehmen, die mit der PPWR einhergehen

Welchen Ansatz verfolgen wir als Logistikbude in diesem Zusammenhang?

Ganz klar, wir greifen den Unternehmen unter die Arme, was die Erfüllung der Regulatorik in Bezug auf Sekundär- und Tertiärverpackungen angeht. Denn vor dem Hintergrund der neuen Gesetzgebungen wird klar deutlich, dass auf viele Unternehmen weitere Herausforderungen in Bezug auf das Management von Ladungsträgern zukommen werden. Maßgeblicher Auslöser dieser Herausforderungen sind die für den B2B-Sektor fokussierten Mehrweg-Belange in der PPWR. Um sich dem Thema Mehrweg anzunehmen, reicht es nicht aus, den Fokus allein auf die physische Verpackung zu legen.

Die Implementierung eines entsprechenden Mehrwegsystems inkl. digitaler Abbildung und Verwaltung der Packmittel ist unter Berücksichtigung des zunehmenden Informationsbedarfs an Verpackungen unerlässlich. Erfahrungsgemäß können wir im Branchenquerschnitt mit Sicherheit sagen, dass mit der aktuell umgesetzten Verwaltung der Ladungsträger sowie der heute vorhandenen Transparenz die Erfüllung der Anforderungen nicht möglich ist. Genau hier setzen wir als Logistikbude an und befähigen die Unternehmen dazu, ihr Mehrweg PPWR-konform digital zu managen. Wir bieten Lösungen für alle Aspekte: Von der geforderten Kennzeichnungspflicht, der Herkunftsauskunft bzw. Rückverfolgbarkeit eingesetzter Verpackungen über die generelle Unterstützung in der Verwaltung von Sammel- und Mehrwegsystemen bis hinzu relevanten KPIs – alles aus einer Hand dank Logistikbude. Ein Nachweis über die geforderte Umlaufzahl einzelner Verpackungen ist in unserem Tool bereits jetzt möglich. Diese Möglichkeit kann als Ausgangspunkt für weitere Kennzahlen dienen, die speziell auf Nachhaltigkeit im Ladungsträger- und Packmittelbereich ausgerichtet sind.

Über die PPWR und die hier ansonsten nur kurz genannten weiteren „Nachhaltigkeitsgesetze“ ließe sich gewiss noch viel mehr schreiben. Dies würde an dieser Stelle jedoch zu weit führen. Was zweifellos feststeht: PPWR ist ein aktuelles und hoch relevantes Thema. Sie schärft schon heute das Bewusstsein der Unternehmen für Mehrweg, stellt sie aber gleichzeitig vor erhebliche Herausforderungen – es ist höchste Zeit sich aktiv damit auseinanderzusetzen!

Ihr möchtet Euch zur PPWR oder zu einem anderen Thema mit uns austauschen?

Die Logistikbude bietet ihren Kunden und Kundinnen nicht nur eine intuitive und sofort einsatzbereite Softwarelösung zum Verwalten sämtlicher Mehrweg-Assets. Unsere langjährigen Erfahrungen aus der Verpackungswelt am Fraunhofer IML bringen wir gerne auch bei einem unverbindlichen Austausch, einem digitalen Kaffee oder auf Veranstaltungen ein. Meldet Euch jederzeit über das Kontaktformular. Wir freuen uns auf ein Kennenlernen.

Teamfoto, Stand April 2024, mit Mitarbeitern und Mitarbeiterinnen der Logistikbude